Willkommen zurück nach der Corona-Zwangspause
Liebe Gäste, liebe Freunde,
wir freuen uns nach diesen herausfordernden Wochen, Sie in unserem Restaurant willkommen zu heißen. Wir sind endlich bereit für ein Wiedersehen.
Die Zeit der Coronavirus-Pandemie ist für uns alle nach wie vor mit zahlreichen Einschränkungen verbunden. Auch in der Gastronomie gelten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes gegenwärtig diverse verbindliche Präventivmaßnahmen. Wir verpflichten uns zur Einhaltung strenger Hygiene- und Sicherheitsregeln unter Berücksichtigung behördlicher Auflagen.
Aber vor allem hat die Gesundheit sowie das Wohlergehen unserer Gäste für uns höchste Priorität. Um Ihren Besuch so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten, informieren wir Sie daher im Folgenden über die aktuell geltenden Verhaltensregeln:
- Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir um Vorreservierung bitten, um eine bessere Planbarkeit zu Ihrem Schutz zu haben. Bitte warten Sie im Eingangsbereich darauf, dass einer unserer Mitarbeiter /-innen Ihnen einen Tisch zuweist.
- Biergarten: Es gelten die gleichen Verhaltensregeln in unserem Biergarten, wie im Restaurant.
- Kontaktdaten: Wir sind verpflichtet von allen Gästen den Namen, Datum und Uhrzeit des Besuchs sowie Kontaktdaten wie z.B. E-Mail, Adresse oder Telefonnummer aufzunehmen. Diese Daten dienen den Gesundheitsämtern der Kontaktnachverfolgung und werden nach 4 Wochen vernichtet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie erst nach Aufnahme der Kontaktdaten bewirten können. *
- Abstandsregeln: Auch bei uns gelten die allgemein verbindlichen Abstandsregeln von 1,50 Meter.
- Handhygiene: Desinfektionsmittel finden Sie an verschiedenen Stellen, wie bspw. Eingang, Toiletten. Wir bitten Sie geltenden Regeln zum Händewaschen zu beherzigen.
- Handhygiene: Desinfektionsmittel finden Sie an verschiedenen Stellen, wie bspw. Eingang, Toiletten. Wir bitten Sie geltenden Regeln zum Händewaschen zu beherzigen.
- Das regelmäßige Händewaschen gehört für unsere Küchen-und Servicemitarbeiter seit jeher zum betrieblichen Alltag.
- Mundschutz: Alle Gäste müssen im Innenbereich immer dann eine Mund-Nase-Schutzmaske tragen, wenn sie zu Ihrem Tisch geführt werden oder den Tisch verlassen (zum Beispiel beim Gang auf die Toilette).
- Alle unsere Mitarbeiter tragen Schutzmasken.
- Wir desinfizieren Tische, Stühle, Sitzgelegenheiten nach jedem Gast.
- Wir lüften unsere Innenräume einmal pro Stunde mit einer 3-minütigen Stoßlüftung
- Wir empfehlen eine kontaktlose Bezahlung per Karte. Das Kartengerät wird von uns nach jeder Nutzung desinfiziert.
- Es ist auch möglich, unser Menü auf unserer Internetseite www.sarocha.de vor Ihrem Besuch zu sehen.
Wir sind uns bewusst, dass die ein oder andere Maßnahme zur Einschränkung Ihres Restaurantbesuchs führen kann. Auch uns als Gastgeber kommen diese Maßnahmen befremdlich vor. Wir sind uns jedoch unserer Verantwortung bewusst und möchten mit unserem Verhalten zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen. Wir hoffen dadurch in kommenden Wochen und Monaten mit unserem herausragendem Essen Sie ohne Unterbrechnung zu bedienen. Darum bitten wir Sie anständig weiter mitzuwirken und danken für Ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt,
Nit und Daniela
Zuretzt aktualisiert am 08. August 2020
* Zweck der Datenverarbeitung ist Rückverfolgbarkeit von Infektionen mit COVID-19. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. d DSGVO. Hierzu zählt auch die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Überwachung von Epidemien und deren Ausbreitung. Weitere Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO in Verbindung mit § 13 Abs. 4 Satz 3 der Vierten Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und mit Ziff. 3.2.3 und Ziff. 3.2.9 des Hygienekonzepts Gastronomie. Diese Bestimmungen fordern den Inhaber des Gastronomiebetriebs zur Erhebung und Verarbeitung der Daten auf. Die Kontaktdaten werden für einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt und dann vernichtet. Die Kontaktdaten sind auf Verlangen der zuständigen Gesundheitsbehörden zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Sie haben als betroffene Person im Hinblick auf Ihre erhobenen personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft und das Recht auf Berichtigung, sowie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gegenüber dem Gastronomieunternehmen ein Recht auf Löschung Ihrer Daten. Hierzu können Sie sich an das Unternehmen unter o.g. Kontaktdaten wenden. Das Unternehmen muss unabhängig davon nach Ablauf der o.g. Aufbewahrungsfrist die Daten löschen. Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach oder Postfach 1349, 91504 Ansbach; https://www.lda.bayern.de). Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie auf der Seite Datenschutzerklärung.